Ein mit Losungswort versehenes Sparbuch wird durch Übergabe und Mitteilung des Losungswortes ins Eigentum des Übernehmers übertragen.
Ein mit Losungswort versehenes Sparbuch wird durch Übergabe und Mitteilung des Losungswortes ins Eigentum des Übernehmers übertragen.
Ein mit Losungswort versehenes Sparbuch wird durch Übergabe und Mitteilung des Losungswortes ins Eigentum des Übernehmers übertragen. Die schenkungsweise Zession einer Forderung bedarf der Form eines Notariatsaktes gemäß § 1 Abs 1 lit d NZwG dann nicht, wenn eine wirkliche Übergabe im Sinne des § 427 ABGB stattgefunden hat (JB 142 alt). Ein mit Losungswort versehenes Sparbuch wird durch Übergabe und Mitteilung des Losungswortes ins Eigentum des Übernehmers übertragen. Die schenkungsweise Zession einer Forderung bedarf der Form eines Notariatsaktes gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Litera d, NZwG dann nicht, wenn eine wirkliche Übergabe im Sinne des Paragraph 427, ABGB stattgefunden hat (JB 142 alt).
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