Der sogenannte Pfandbestellungsvertrag oder Verpfänderungsvertrag hat zum Inhalt, dass der Pfandgeber erklärt, zur Sicherung einer Forderung ein Pfand bestellen zu wollen und der Pfandnehmer damit übereinstimmend erklärt, dieses als Sicherheit annehmen zu wollen. Aus dem Wesen des Pfandrechtes ergibt sich dabei, dass die Forderung, welche durch das Pfandrecht gesichert werden soll, eindeutig bestimmt sein muss und das im Pfandbestellungsvertrag vor allem bei Verschiedenheit zwischen Kreditnehmer und Pfandbesteller auch zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden muss, wem der Kredit gewährt wird und wer das Pfand bestellt.