Leistungen für Garagierung, Reparatur oder Abschleppen eines Kraftwagens berechtigen zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes an diesem. Der Unternehmer muss das Fahrzeug daher erst herausgeben, wenn er bezahlt wurde.
Leistungen für Garagierung, Reparatur oder Abschleppen eines Kraftwagens berechtigen zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes an diesem. Der Unternehmer muss das Fahrzeug daher erst herausgeben, wenn er bezahlt wurde.
Leistungen für Garagierung und Reparatur eines Kraftwagens berechtigen zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes an diesem.
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