Rechtsprechung

RS0013910

Kein MRG-Anwendungsbereich bei Buffetuntermiete: Besondere Vertragsgestaltungen im Rahmen der grundsätzlichen Vertragsfreiheit liegen in jenen Fällen nahe, in denen ein Unternehmer seinen Betrieb dadurch ergänzt, daß er einem anderen Gewerbsmann in den eigenen Räumen die Ausübung eines anderen Gewerbes gestattet ( zB: Theaterbuffet ). Keine Anwendung der Mieterschutzbestimmungen, wenn die Elemente des Bestandvertrages vollkommen untergeordnete Bedeutung haben.

Rechtssatz:

Besondere Vertragsgestaltungen im Rahmen der grundsätzlichen Vertragsfreiheit liegen in jenen Fällen nahe, in denen ein Unternehmer seinen Betrieb dadurch ergänzt, daß er einem anderen Gewerbsmann in den eigenen Räumen die Ausübung eines anderen Gewerbes gestattet ( zB: Theaterbuffet ). Keine Anwendung der Mieterschutzbestimmungen, wenn die Elemente des Bestandvertrages vollkommen untergeordnete Bedeutung haben.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob562/85
Entscheidung:
07.11.1985
Norm:
ABGB §859
ABGB §914 II
ABGB §1090 IIe
MG §1 Abs1 A1
MRG §1 Abs1