Rechtsprechung

RS0013968

Ob die Parteienvereinbarung schon vollständig ist, muss mit den Mitteln der Auslegung ergründet werden. Es kann Fälle geben, in denen es trotz Einigung über Objekt und Preis im erkennbaren Sinn beider Parteien liegt, die Kaufvereinbarung noch als unvollständig zu erachten; die Auslegung kann freilich auch ergeben, dass sich die Kontrahenten schon vor der Einigung über alle Einzelheiten endgültig verpflichten wollten. Wurde über irgendeinen Vertragspunkt verhandelt, ohne Einigung zu erzielen, so ist der Kaufvertrag auch dann nicht abgeschlossen, wenn man sich über Objekte und Preis längst einig ist.

Rechtssatz:

Ob die Parteienvereinbarung schon vollständig ist, muss mit den Mitteln der Auslegung ergründet werden. Es kann Fälle geben, in denen es trotz Einigung über Objekt und Preis im erkennbaren Sinn beider Parteien liegt, die Kaufvereinbarung noch als unvollständig zu erachten; die Auslegung kann freilich auch ergeben, dass sich die Kontrahenten schon vor der Einigung über alle Einzelheiten endgültig verpflichten wollten. Wurde über irgendeinen Vertragspunkt verhandelt, ohne Einigung zu erzielen, so ist der Kaufvertrag auch dann nicht abgeschlossen, wenn man sich über Objekte und Preis längst einig ist.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob512/78; 1Ob630/81; 7Ob737/81; 1Ob547/82; 1Ob654/82; 8Ob624/84 (8Ob625/84); 1Ob506/85; 7Ob597/85; 7Ob594/86; 1Ob612/86; 4Ob532/88; 5Ob116/89; 9Ob2289/96z; 9Ob169/99i; 9Ob63/04m; 9Ob115/04h; 2Ob126/13p; 7Ob59/15z; 9ObA18/17p; 1Ob63/18y; 2Ob91/23f
Entscheidung:
16.05.2023
Norm:
ABGB §861
ABGB §914 II
ABGB §1054 ABGB § 861 heute ABGB § 861 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1054 heute ABGB § 1054 gültig ab 01.01.1812

Entscheidungstexte


1 Ob 512/78 1 Ob 512/78 Entscheidungstext OGH 25.01.1978 1 Ob 512/78 Veröff: EvBl 1978/139 S 438 = JBl 1978,424


7 Ob 737/81 7 Ob 737/81 Entscheidungstext OGH 15.10.1981 7 Ob 737/81 Auch

1 Ob 547/82 1 Ob 547/82 Entscheidungstext OGH 31.03.1982 1 Ob 547/82 Auch; Veröff: MietSlg 34178 = MietSlg 34293 = MietSlg 34642 = MietSlg 34644(12)

1 Ob 654/82 1 Ob 654/82 Entscheidungstext OGH 22.09.1982 1 Ob 654/82 nur: Wurde über irgendeinen Vertragspunkt verhandelt, ohne Einigung zu erzielen, so ist der Kaufvertrag auch dann nicht abgeschlossen, wenn man sich über Objekte und Preis längst einig ist. (T1)