Rechtsprechung

RS0014589

Zweitwohnung für Freizeitgestaltung: Beurteilung einer Mietvertragsklausel, wonach der Mietgegenstand bloß als Zweitwohnung für Freizeitgestaltung ( Freizeit ) gemietet und vermietet wird, nach § 864a ABGB.

Rechtssatz:

Beurteilung einer Mietvertragsklausel, wonach der Mietgegenstand bloß als Zweitwohnung für Freizeitgestaltung ( Freizeit ) gemietet und vermietet wird, nach § 864a ABGB.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob49/93
Entscheidung:
13.07.1993
Norm:
ABGB §864a
MRG §1 Abs2 Z4