List setzt keine Schädigungsabsicht, sondern nur die Absicht oder das Bewusstsein der Täuschung des anderen Vertragspartners voraus. List ist rechtswidrige, vorsätzliche Täuschung.
List setzt keine Schädigungsabsicht, sondern nur die Absicht oder das Bewusstsein der Täuschung des anderen Vertragspartners voraus. List ist rechtswidrige, vorsätzliche Täuschung.
Arglist setzt nach bürgerlichem Recht keine Schädigungsabsicht, wohl aber die Absicht oder das Bewusstsein der Täuschung des anderen Vertragspartners voraus.
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