Irrtum bei Pauschalpreis: Ein Kalkulationsirrtum ist zumindest für den Fall beachtlich, daß die Kalkulation bei den Vertragsverhandlungen dem Partner gegenüber in Erscheinung trat und von ihm als Grundlage für die Willenserklärung erkennbar war.
Irrtum bei Pauschalpreis: Ein Kalkulationsirrtum ist zumindest für den Fall beachtlich, daß die Kalkulation bei den Vertragsverhandlungen dem Partner gegenüber in Erscheinung trat und von ihm als Grundlage für die Willenserklärung erkennbar war.
Ein Kalkulationsirrtum ist zumindest für den Fall beachtlich, daß die Kalkulation bei den Vertragsverhandlungen dem Partner gegenüber in Erscheinung trat und von ihm als Grundlage für die Willenserklärung erkennbar war.
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