Irrtum bei Pauschalpreis: Ein Kalkulationsirrtum bei Ermittlung eines Pauschalpreises liegt dann vor, wenn sich der Anbieter im internen Bereich verrechnet und aus diesem Grund einen irrtümlich bestimmten Preis anbietet, ein Erklärungsirrtum, wenn er – etwa auf Grund eines Schreibfehler beim richtig berechneten Preis – etwas anders erklärt, als er erklären wollte.