Rechtsprechung

RS0016190

Bei einem sieben Jahre alten Gebrauchtfahrzeug in mittelmäßigem Zustand mit einem sehr hohen Kilometerstand kann der Irrtum über die Notwendigkeit einer bereits durch ein Geräusch erkennbaren sofortigen Getriebereparatur im Zweifel nicht als wesentlicher angesehen werden.

Rechtssatz:

Bei einem sieben Jahre alten Gebrauchtfahrzeug in mittelmäßigem Zustand mit einem sehr hohen Kilometerstand kann der Irrtum über die Notwendigkeit einer bereits durch ein Geräusch erkennbaren sofortigen Getriebereparatur im Zweifel nicht als wesentlicher angesehen werden, auch wenn der Verkäufer ( Laie ) den von ihm nicht erkannten Getriebeschaden als Schönheitsfehler bezeichnete.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob789/80
Entscheidung:
04.03.1981
Norm:
ABGB §871 BIII
ABGB §872
ABGB §873

Entscheidungstexte


1 Ob 789/80 1 Ob 789/80 Entscheidungstext OGH 04.03.1981 1 Ob 789/80