Für die Frage, ob ein Irrtum wesentlich ist, gilt ein objektiver Maßstab. Es ist die Verkehrsauffassung maßgebend. Zu berücksichtigen sind nicht nur die physischen Eigenschaften der Sache, sondern unter anderem auch alle tatsächlichen und rechtlichen Beziehungen und alles, was auf die Brauchbarkeit und den Wert der Sache Einfluss hat. Beispiel: Ein wesentlicher Irrtum liegt vor, wenn bei einem Gebrauchtwagen ein guter Allgemeinzustand zugesagt wurde, in Wahrheit aber der Motor ausgetauscht werden muss.