Rechtsprechung

RS0016203

Ein Irrtum über die Erstzulassung eines KFZ im Ausmaß von 3 Monaten ist mangels weiterer Umstände (wie etwa Modellwechsel) nicht wesentlich und berechtigt daher irrtumsrechtlich alleine nicht zur Rückabwicklung.

Rechtssatz:

Der Irrtum über die Erstzulassung eines KFZ im Ausmaß von 3 Monaten ( Dezember-März ) ist mangels weiterer Umstände ( wie etwa Modellwechsel ) nicht wesentlich.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob653/92
Entscheidung:
27.01.1993
Norm:
ABGB §871 BIII