Rechtsprechung

RS0016490

Koexistenz der Zwangsverwaltung von Liegenschaft und Unternehmen: Zwangsverwaltung einer Liegenschaft und Zwangsverwaltung eines darauf befindlichen Unternehmens sind nebeneinander zulässig.

Rechtssatz:

Zwangsverwaltung einer Liegenschaft und Zwangsverwaltung eines darauf befindlichen Unternehmens sind nebeneinander zulässig.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
3Ob41/94; 3Ob114/98f
Entscheidung:
28.06.1994
Norm:
EO §97
EO §341 H
EO §374 Abs11