Im Rahmen der Verbandsklage hat die Auslegung von Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen und danach ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten vorliegt. Beisatz (T11; 7 Ob 23/07v): Hier: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die fondsgebundene Lebensversicherung (AVB).