Rechtsprechung

RS0017393

Rückerstattung von Überzahlung an den Bauführer: Der vertraglich (oder kondiktionsrechtlich) zur Rückerstattung einer – nach der Endabrechnung ihm nicht zustehenden – Überzahlung auf den Werklohn durch a – conto – Leistungen verpflichtete Empfänger (Bauführer) hat dem wegen fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten dem Gläubiger (Bauherrn) Schadenersatzpflichtigen (Architekten) dessen Zahlung an den Gläubiger zu 100 % auszugleichen.

Rechtssatz:

Der vertraglich (oder kondiktionsrechtlich) zur Rückerstattung einer - nach der Endabrechnung ihm nicht zustehenden - Überzahlung auf den Werklohn durch a - conto - Leistungen verpflichtete Empfänger (Bauführer) hat dem wegen fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten dem Gläubiger (Bauherrn) Schadenersatzpflichtigen (Architekten) dessen Zahlung an den Gläubiger zu 100 % auszugleichen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
6Ob642/93; 7Ob270/03m
Entscheidung:
25.11.1993
Norm:
ABGB §896