Ein Regressanspruch der Sicherungseinrichtung für den Fachverband der Banken und Bankiers gegenüber der Republik Österreich als Trägerin der Bankenaufsicht unterliegt der 30-jährigen Verjährungsfrist.
Ein Regressanspruch der Sicherungseinrichtung für den Fachverband der Banken und Bankiers gegenüber der Republik Österreich als Trägerin der Bankenaufsicht unterliegt der 30-jährigen Verjährungsfrist.
Der Erstattungsanspruch nach § 896 ABGB unterliegt der allgemeinen Verjährungsfrist des § 1479 ABGB. Der Erstattungsanspruch nach Paragraph 896, ABGB unterliegt der allgemeinen Verjährungsfrist des Paragraph 1479, ABGB.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen