Wenn ein gewerbliches Unternehmen Fahrzeuge kauft, wobei vereinbart wird, dass gleichzeitig Gebrauchtfahrzeuge in Zahlung gegeben werden, dann ist für den Verkäufer offensichtlich, dass die Verpflichtung zum Eintausch der alten Fahrzeuge erst bei Lieferung der neuen Fahrzeuge fällig wird.