Rechtsprechung

RS0017610

Wenn ein gewerbliches Unternehmen Fahrzeuge kauft, wobei vereinbart wird, dass gleichzeitig Gebrauchtfahrzeuge in Zahlung gegeben werden, dann ist für den Verkäufer offensichtlich, dass die Verpflichtung zum Eintausch der alten Fahrzeuge erst bei Lieferung der neuen Fahrzeuge fällig wird.

Rechtssatz:

Beim Ankauf von neuen Fahrzeugen für ein gewerbliches Unternehmen, wobei gleichzeitig vorhandene Gebrauchtfahrzeuge in Zahlung gegeben werden sollen, ist es für den Verkäufer offensichtlich, daß die Gebrauchtfahrzeuge erst zu einem Zeitpunkt übergeben werden können, zu dem die neuen Fahrzeuge einsatzbereit geliefert werden.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob592/86 (7Ob593/86)
Entscheidung:
11.09.1986
Norm:
ABGB §904 III