Ein Darlehen, für dessen Rückzahlung kein bestimmter Termin vereinbart wurde, kann sofort zurückgefordert werden, jedoch nicht früher, als es der Zweck der Darlehensgewährung oder die Parteiabsicht ergeben.
Ein Darlehen, für dessen Rückzahlung kein bestimmter Termin vereinbart wurde, kann sofort zurückgefordert werden, jedoch nicht früher, als es der Zweck der Darlehensgewährung oder die Parteiabsicht ergeben.
Ein Darlehen, für dessen Rückzahlung kein bestimmter Termin vereinbart wurde, kann sofort zurückgefordert werden, jedoch nicht früher, als es der Zweck der Darlehensgewährung oder die Parteiabsicht ergeben.
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