Rechtsprechung

RS0018125

Keine Bedenken gegen die Ansicht, der Begriff „Regiekosten“ bedeute soviel wie Selbstkosten, Unkosten oder Spesen und umfasse daher sowohl die Lohnkosten bzw Gehaltskosten einschließlich der Lohnnebenkosten.

Rechtssatz:

Keine Bedenken gegen die Ansicht, der Begriff "Regiekosten" bedeute soviel wie Selbstkosten, Unkosten oder Spesen und umfasse daher sowohl die Lohnkosten bzw Gehaltskosten einschließlich der Lohnnebenkosten.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob556/87 (8Ob557/87)
Entscheidung:
21.04.1988
Norm:
ABGB §914 IIIi