Beweislast für Mangel bei Gewährleistungsanspruch: Wer einen Gewährleistungsanspruch geltend macht, muss den behaupteten Mangel beweisen. Bei zwei getrennten Leistungen und Vertragsverhältnissen dasselbe (Bau )Werk betreffend hat der Kläger zu beweisen, aus welcher der beiden ein später aufgetretener Mangel des (Bau )Werks resultiert.