Haftrücklass kann Leistungsverweigerungsrecht beschränken: Das Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers bis zu einer Verbesserung des mangelhaften Werkes ist dispositiv. Die Vereinbarung eines Haftrücklasses in bestimmter Höhe kann das Recht der Leistungsverweigerung auf den vereinbarten Betrag beschränkten.