Rechtsprechung

RS0018607

Auch das Entgelt für ein unbrauchbares Werk kann aus dem Titel des Schadenersatzes zurückverlangt werden. Dem Besteller steht daher bei einem unbrauchbaren Werk aus dem Titel des Schadenersatzes der Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Werklohns zu. Dies trifft zum Beispiel auf eine mangelhafte Reparatur eines Fahrzeugmotors zu.

Rechtssatz:

Auch das Entgelt für ein unbrauchbares Werk kann aus dem Titel des Schadenersatzes zurückverlangt werden. (Die Frage, ob es sich hiebei um das Erfüllungsinteresse handelt, oder ob von einem weiteren Begriff des Mangelfolgeschadens ausgegangen wurde, wird ausdrücklich offengelassen.)

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob595/84; 1Ob109/09z; 7Ob23/13b; 9Ob14/14w
Entscheidung:
11.10.1984
Norm:
ABGB §932 IIa
ABGB §1167
ABGB §1295 Ib