Rechtsprechung

RS0018624

Beim Gebrauchtwagenkauf müssen Mängel innerhalb eines gewissen Rahmens hingenommen werden, insbesondere die dem Alter und den gefahrenen Kilometern entsprechenden Verschleißmängel und Abnützungsmängel. Welche Mängel in diesem Rahmen hingenommen werden müssen, ist hiebei stets eine Frage des Einzelfalls, bei der das Alter des Fahrzeugs, die Zahl der gefahrenen Kilometer und der Kaufpreis dem Gesamtbild der Mängel gegenüberzustellen sind.

Rechtssatz:

Die Frage der Gebrauchstauglichkeit eines Kraftfahrzeuges kann nicht darauf abgestellt werden, ob man mit ihm überhaupt fahren kann, sondern ob man es in einer wirtschaftlich vertretbaren Weise benützen kann (Benzinverbrauch!). Es kommt für die Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit auf den Umfang des Mehrverbrauches an.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob337/55; 7Ob573/88; 1Ob2218/96z; 2Ob189/07v; 2Ob196/13g
Entscheidung:
22.06.1955
Norm:
ABGB §932 IIa