Gewährleistung beim Planungsvertrag: Auch für den Planungsvertrag mit dem Architekten gilt das Gewährleistungsrecht. Ein Gewährleistungsanspruch besteht dann, wenn die Wohnung nach Fertigstellung aufgrund eines Planungsfehlers des Architekten nicht jene Wohnqualität aufweist, die nach der Übung des redlichen Verkehrs erwartet werden darf.