Rechtsprechung

RS0018640:

Gewährleistung beim Planungsvertrag: Auch für den Planungsvertrag mit dem Architekten gilt das Gewährleistungsrecht. Ein Gewährleistungsanspruch besteht dann, wenn die Wohnung nach Fertigstellung aufgrund eines Planungsfehlers des Architekten nicht jene Wohnqualität aufweist, die nach der Übung des redlichen Verkehrs erwartet werden darf.

Rechtssatz:

Ein aus einem Planungsfehler eines Architekten geltend gemachter Anspruch ist nach den Gewährleistungsregeln zu beurteilen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht dann, wenn die Wohnung nach Fertigstellung der Wohnhausanlage nicht jene Wohnqualität aufweist, die nach der Übung des redlichen Verkehrs erwartet werden darf.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob775/82; 1Ob140/00w
Entscheidung:
08.11.1983
Norm:
ABGB §922
ABGB §1167