Wesentlich sind alle den ordentlichen Gebrauch hindernden oder doch erheblich erschwerenden Mängel. Beispiel: PKW, dessen Motor immer wieder abstirbt und dann nur sehr schwer bzw kaum mehr gestartet werden kann. Darauf, ob der Fehler die Erlangung der Begutachtungsplakette im Sinne der §§ 57 ff KFG verhindert, kommt es nicht an.