Rechtsprechung

RS0018721

Ist ein zur Zeit der Übergabe noch behebbarer Mangel aufgrund natürlicher Fortentwicklung ohne Verschulden des Käufers unbehebbar geworden, so hat der Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags.

Rechtssatz:

Ist ein zur Zeit der Übergabe noch behebbarer Mangel in natürlicher Fortentwicklung ohne Verschulden des Käufers unbehebbar geworden, so rechtfertigt er den Wandlungsanspruch.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob683/38; 7Ob732/89
Entscheidung:
29.11.1938
Norm:
ABGB §932 IIc
ABGB §932 IId

Entscheidungstexte


2 Ob 683/38 2 Ob 683/38 Entscheidungstext OGH 29.11.1938 2 Ob 683/38 Veröff: SZ 20/247