Bei einem Gattungskauf (= Kauf eines beliebigen Stücks einer Warengattung) besteht die Verbesserung eines Mangels regelmäßig darin, dass das gekaufte mangelhafte Exemplar durch ein mangelfreies ausgetauscht wird.
Bei einem Gattungskauf (= Kauf eines beliebigen Stücks einer Warengattung) besteht die Verbesserung eines Mangels regelmäßig darin, dass das gekaufte mangelhafte Exemplar durch ein mangelfreies ausgetauscht wird.
Die Lieferung einer anderen mangelfreien Sache an Stelle der gekauften mangelhaften Sache stellt keine Behebung von Mängeln dar. Auf einen solchen Austausch hat der Verkäufer keinen Anspruch. Maßgebend ist nicht, ob die Lieferung einer anderen mangelfreien Sache möglich ist, sondern nur ob Unbehebbarkeit wesentlicher Mängel der Sache vorliegt.
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