Rechtsprechung

RS0018820

Gewährleistungsfristen bei Vertragskette: Auch im Rahmen einer Vertragskette hat der Unternehmer, der seinerseits einen Teil der Arbeiten weitergibt, gegen seinen Subunternehmer als Besteller eigene Ansprüche auf mängelfreie Werkerstellung, deren Geltendmachung an die im § 933 ABGB geregelten Ausschlussfristen gebunden ist. Sie erlöschen deshalb, wenn sie von ihm nicht innerhalb von drei Jahren ab der Übergabe gerichtlich geltend gemacht werden.

Rechtssatz:

Auch im Rahmen einer Vertragskette hat der Unternehmer, der seinerseits einen Teil der Arbeiten weitergibt, gegen seinen Subunternehmer als Besteller eigene Ansprüche auf mängelfreie Werkerstellung, deren Geltendmachung an die im § 933 ABGB geregelten Ausschlussfristen gebunden ist. Sie erlöschen deshalb, wenn sie von ihm nicht innerhalb von drei Jahren ab der Übergabe gerichtlich geltend gemacht werden.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
6Ob525/90; 6Ob40/98w; 9Ob236/99t; 3Ob48/04m; 3Ob279/06k; 3Ob35/07d; 8Ob73/07d
Entscheidung:
22.02.1990
Norm:
ABGB §933 I
ABGB §1313

Entscheidungstexte