Unter dem Verkaufspreis ist bei marktgängigen Waren der „Marktpreis“ zu verstehen. Der „Marktpreis“ ist der Durchschnittspreis, der sich unabhängig von besonderen zufälligen Umständen der „Preisbildung“ aus dem Vergleich einer größeren Anzahl von Kaufverträgen über Waren der entsprechenden Beschaffenheit ergibt, also der Wert, den die Sache im Verkehr am Ort und zur Zeit der Schätzung gewöhnlich und allgemein hat (vgl insb T10 des RS).