Beginn der Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der körperlichen Übergabe zu laufen. Der Beginn des Laufes der Gewährleistungsfristen wird nicht dadurch hinausgeschoben, dass im angegebenen Zeitpunkt der Ablieferung die Entdeckung des Mangels noch nicht möglich war. Bei einem erst zu errichtenden oder im Bau befindlichen Haus beginnt die Gewährleistungsfrist mit der endgültigen Überlassung zum Gebrauch.