Rechtsprechung

RS0018987

Das Maß der Sorgfaltspflicht des Unternehmers, der ein fremdes Fahrzeug zur Reparatur übernimmt, ist nach den Bestimmungen der §§ 1297, 1299 ABGB zu beurteilen. Der Autohändler verwahrt einen PKW von nicht unterdurchschnittlichem Wert nicht sorgfältig, wenn er ihn über Nacht zwar versperrt, aber auf einem frei zugänglichen und ungesicherten Platz jenseits der Straße abstellt. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug samt Zündschlüssel zur Nachtzeit unversperrt auf dem versperrten Werksgelände abgestellt wird. Die Haftung für die Art der Verwahrung eines abgestellten Kraftfahrzeuges ist aber jedenfalls dann zu verneinen, wenn dem Auftraggeber die Abstellungsart bekannt ist und er dagegen nicht Einspruch erhebt.

Rechtssatz:

Der Autohändler verwahrt einen Personenkraftwagen von nicht unterdurchschnittlichem Wert nicht sorgfältig, wenn er ihn über Nacht zwar versperrt, aber auf einem frei zugänglichen und ungesicherten Platz jenseits der Straße abstellt.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob215/73; 5Ob124/74; 3Ob221/75; 3Ob594/83; 2Ob540/84; 3Ob537/91; 2Ob101/99p; 4Ob218/99h; 3Ob234/02m
Entscheidung:
12.12.1973
Norm:
ABGB §961
ABGB §964
ABGB §1012
ABGB §1297
ABGB §1299 G