Rechtsprechung

RS0019081

Werden Kunstgegenstände dem Veranstalter einer Ausstellung unentgeltlich für die Zeit der Ausstellung zur Verfügung gestellt, kommt ein Leihvertrag zustande (siehe §§ 971 ff ABGB).

Rechtssatz:

Werden Kunstgegenstände dem Veranstalter einer Ausstellung unentgeltlich für die Zeit der Ausstellung zur Verfügung gestellt, kommt ein Leihvertrag zustande.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob831/82 ; 1Ob650/84; 6Ob129/10d
Entscheidung:
24.01.1983
Norm:
ABGB §971