Rechtsprechung

RS0019204

Die Abtretung der aus einem Kreditvertrag sich ergebenden Forderungen durch den Kreditgeber ist zulässig.

Rechtssatz:

Die Abtretung der aus einem Kreditvertrag sich ergebenden Forderungen durch den Kreditgeber ist zulässig.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob516/86
Entscheidung:
24.06.1986
Norm:
ABGB §983 ABGB § 983 heute ABGB § 983 gültig ab 11.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2010 ABGB § 983 gültig von 01.01.1812 bis 10.06.2010