Die Übergabe des Kreditbetrags kann nicht nur an den Schuldner selbst, sondern auch mittelbar dadurch erfolgen, dass die Bank die Kreditsumme vereinbarungsgemäß an einen Dritten, wie beispielsweise einen Treuhänder, überweist. Dem Dritten wird aber grundsätzlich kein Recht auf Zahlung eingeräumt.