Bei einer Darlehensklage trifft den Gläubiger die Beweislast für die Zuzählung des Geldbetrages als Darlehen und dessen Höhe sowie für den Ablauf des Rückzahlungstermins. Den Kreditgeber als Gläubiger trifft außerdem die Beweislast dafür, dass und wenn in welcher Höhe Zinsen vereinbart wurden.