Rechtsprechung

RS0019325

Beim Darlehen werden vertretbare Sachen in das Eigentum des Empfängers mit der Abrede übertragen, dass die gleiche Menge gleicher Art und Güte zurückzugeben ist. Zu den essentiellen Erfordernissen des Darlehens gehört sohin das Versprechen der Rückzahlung.

Rechtssatz:

Beim Darlehen werden vertretbare Sachen in das Eigentum des Empfängers mit der Abrede übertragen, dass die gleiche Menge gleicher Art und Güte zurückzugeben ist. Zu den essentiellen Erfordernissen des Darlehens gehört sohin das Versprechen der Rückzahlung.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob101/75; 6Ob768/77; 3Ob559/77; 7Ob556/78; 7Ob692/80; 6Ob550/81; 5Ob753/81; 7Ob568/88; 8Ob553/89; 2Ob2163/96v; 9Ob395/97x; 6Ob129/98h; 8Ob100/00i; 10Ob93/02b; 10Ob51/04d; 7Ob274/04a; 7Ob89/05x; 7Ob91/13b; 5Ob237/13h; 10Ob34/15w; 1Ob122/22f; 1Ob190/23g
Entscheidung:
20.12.2023
Norm:
ABGB §983 ABGB § 983 heute ABGB § 983 gültig ab 11.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2010 ABGB § 983 gültig von 01.01.1812 bis 10.06.2010

Entscheidungstexte


5 Ob 101/75 5 Ob 101/75 Entscheidungstext OGH 01.07.1975 5 Ob 101/75

6 Ob 768/77 6 Ob 768/77 Entscheidungstext OGH 17.11.1977 6 Ob 768/77 nur: Zu den essentiellen Erfordernissen des Darlehens gehört sohin das Versprechen der Rückzahlung. (T1)

3 Ob 559/77 3 Ob 559/77 Entscheidungstext OGH 22.11.1977 3 Ob 559/77 nur: Beim Darlehen werden vertretbare Sachen in das Eigentum des Empfängers mit der Abrede übertragen, dass die gleiche Menge gleicher Art und Güte zurückzugeben ist. (T2)


7 Ob 692/80 7 Ob 692/80 Entscheidungstext OGH 27.11.1980 7 Ob 692/80 nur T1

6 Ob 550/81 6 Ob 550/81 Entscheidungstext OGH 04.03.1981 6 Ob 550/81 Auch; Beisatz: Wenn kein bestimmter Rückzahlungstermin vereinbart, kann sich die Fälligkeit auch nach dem zweiten oder dritten Fall des § 904 ABGB bestimmen. (T3)

5 Ob 753/81 5 Ob 753/81 Entscheidungstext OGH 12.01.1982 5 Ob 753/81 Vgl auch; nur T1; Beisatz: In der Feststellung, dass ein Darlehen zugezählt wurde, liegt auch die Feststellung der Vereinbarung der Rückzahlungsverpflichtung. (T4)