Wenn beim Neuwagenkauf ein altes Fahrzeug in Zahlung gegeben wird, dann können je nach Parteienabsicht entweder ein einheitlich zu beurteilender Tauschvertrag oder zwei getrennte Kaufverträge vorliegen. Eine allgemein gültige Zweifelsregel über die Einheit des Rechtsgeschäftes oder doch eine wechselseitige Abhängigkeit der beiden Geschäfte lässt sich nicht aufstellen.