Rechtsprechung

RS0019928

Durch eine Enteignungsentschädigung wird nicht ein Entgelt für die titellose Benützung einer Liegenschaft gewährt.

Rechtssatz:

Durch eine Enteignungsentschädigung wird nicht ein Entgelt für die titellose Benützung einer Liegenschaft gewährt.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob580/77
Entscheidung:
02.06.1977
Norm:
ABGB §1041 C1
EisbEG §4 Abs1

Entscheidungstexte


7 Ob 580/77 7 Ob 580/77 Entscheidungstext OGH 02.06.1977 7 Ob 580/77