Beim Kaufvertrag genügt die objektive Bestimmbarkeit von Ware und Preis unter Zugrundelegung des Marktpreises, Ladenpreises oder kundenüblichen Preises.
Beim Kaufvertrag genügt die objektive Bestimmbarkeit von Ware und Preis unter Zugrundelegung des Marktpreises, Ladenpreises oder kundenüblichen Preises.
Beim Kaufvertrag genügt die objektive Bestimmbarkeit von Ware und Preis.
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