Wenn bei einem Kauf kein Kaufpreis vereinbart wird, und zwar auch nicht schlüssig, dann kommt kein bindender Kaufvertrag zustande. Denn die Einigung über den Preis gehört zu den zwingenden Erfordernissen eines Kaufvertrags. Es gilt dann auch nicht etwa ein angemessener Preis oder der Schätzwert als vereinbart.