Rechtsprechung

RS0020092

Bei einem Werkvertrag, bei dem das Gesetz eine Vorleistungspflicht des Unternehmers anordnet, gibt es in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht nach § 1052 ABGB. Vor der gehörigen Erbringung der zugesagten Leistung ist der Werkvertrag noch nicht erfüllt. Klagt der Werkunternehmer den Besteller vor gehöriger Erfüllung auf Zahlung des Werklohnes, so kann der beklagte Besteller die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben und damit zugleich die mangelnde Fälligkeit des Entgeltanspruches geltend machen. Die Beweislast für das Vorliegen eines die Fälligkeit hinausschiebenden Mangels trifft den Besteller.

Rechtssatz:

Beim Werkvertrag, bei dem das Gesetz eine Vorleistungspflicht des Unternehmers anordnet, ist § 1052 ABGB in der Regel nicht anwendbar. Vor der gehörigen Erbringung der zugesagten Leistung ist der Werkvertrag noch nicht erfüllt. Klagt der Werkunternehmer den Besteller vor gehöriger Erfüllung auf Zahlung des Werklohnes, so kann der beklagte Besteller die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben und damit zugleich die mangelnde Fälligkeit des Entgeltanspruches geltend machen. Die Beweislast für das Vorliegen eines die Fälligkeit hinausschiebenden Mangels trifft den Besteller.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob209/75; 7Ob693/76; 6Ob637/77; 1Ob602/77; 5Ob664/77; 6Ob541/78; 7Ob680/78; 7Ob654/79; 3Ob525/83; 1Ob506/85; 1Ob577/91; 7Ob2356/96p; 8Ob229/97b; 1Ob47/02x; 6Ob147/04t; 4Ob11/08h; 5Ob43/09y; 4Ob163/11s; 8Ob54/12t; 7Ob22/14g; 10Ob71/14k
Entscheidung:
10.11.1975
Norm:
ABGB §1052 B1
ABGB §1170

Entscheidungstexte


1 Ob 209/75 1 Ob 209/75 Entscheidungstext OGH 10.11.1975 1 Ob 209/75

7 Ob 693/76 7 Ob 693/76 Entscheidungstext OGH 16.12.1976 7 Ob 693/76 nur: Beim Werkvertrag, bei dem das Gesetz eine Vorleistungspflicht des Unternehmers anordnet, ist § 1052 ABGB in der Regel nicht anwendbar. (T1)

6 Ob 637/77 6 Ob 637/77 Entscheidungstext OGH 26.05.1977 6 Ob 637/77 Auch

1 Ob 602/77 1 Ob 602/77 Entscheidungstext OGH 22.06.1977 1 Ob 602/77 nur T1

5 Ob 664/77 5 Ob 664/77 Entscheidungstext OGH 18.10.1977 5 Ob 664/77 nur: Vor der gehörigen Erbringung der zugesagten Leistung ist der Werkvertrag noch nicht erfüllt. Klagt der Werkunternehmer den Besteller vor gehöriger Erfüllung auf Zahlung des Werklohnes, so kann der beklagte Besteller die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben und damit zugleich die mangelnde Fälligkeit des Entgeltanspruches geltend machen. Die Beweislast für das Vorliegen eines die Fälligkeit hinausschiebenden Mangels trifft den Besteller. (T2)

6 Ob 541/78 6 Ob 541/78 Entscheidungstext OGH 02.03.1978 6 Ob 541/78 nur T2

7 Ob 680/78 7 Ob 680/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 680/78 nur: Vor der gehörigen Erbringung der zugesagten Leistung ist der Werkvertrag noch nicht erfüllt. (T3)


3 Ob 525/83 3 Ob 525/83 Entscheidungstext OGH 08.06.1983 3 Ob 525/83 Auch; nur T1