Rechtsprechung

RS0020183

Solange der Besteller den Werklohn wegen unterbliebener Verbesserung zurückbehalten darf, kann der Unternehmer nicht vom Vertrag zurücktreten und seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen.

Rechtssatz:

Solange der Besteller den Werklohn wegen unterbliebener Verbesserung zurückbehalten darf, kann der Unternehmer nicht vom Vertrag zurücktreten und seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob623/89
Entscheidung:
11.10.1989
Norm:
ABGB §1052 B1
ABGB §1063