Rechtsprechung

RS0020383

Branchenüblichkeit einer Vertragsklausel (bspw bezüglich des Eigentumsvorbehalts beim Verkauf eines Kraftfahrzeuges auf Kredit) kann deren Vereinbarung nicht ersetzen. Die Klausel müsste daher – um gültig zu sein – tatsächlich vereinbart worden sein.

Rechtssatz:

Branchenüblichkeit einer Vertragsklausel (hier bezüglich des Eigentumsvorbehalts beim Verkauf eines Kraftfahrzeuges auf Kredit) kann deren Vereinbarung nicht ersetzen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob553/92
Entscheidung:
28.01.1993
Norm:
ABGB §1063 A1