Rechtsprechung

RS0020446

Keine freie Kündbarkeit einer Dienstwohnung: Die Vereinbarung der freien Kündbarkeit der Dienstwohnung – unabhängig vom Arbeitsverhältnis – ist unwirksam.

Rechtssatz:

Die Vereinbarung der freien Kündbarkeit der Dienstwohnung - unabhängig vom Arbeitsverhältnis - ist unwirksam.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
9ObA82/93
Entscheidung:
09.06.1993
Norm:
ABGB §1090 IIb
ABGB §1151 VII
MRG §1 Abs2 Z2