Der Mieter haftet nicht für einen vertragsgemäßen, schonenden Gebrauch der Sache und damit auch nicht für die gewöhnliche Abnutzung. Der Mieter haftet hingegen für Beschädigungen oder missbräuchliche Abnutzung.
Der Mieter haftet nicht für einen vertragsgemäßen, schonenden Gebrauch der Sache und damit auch nicht für die gewöhnliche Abnutzung. Der Mieter haftet hingegen für Beschädigungen oder missbräuchliche Abnutzung.
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