Rechtsprechung

RS0021199

Der Vermieter schuldet die Qualität der Bestandsache während der gesamten Vertragszeit. Fehlt sie, so liegt insoweit Nichterfüllung vor. Erleidet der Mieter dadurch einen Schaden, kann er nach den Grundsätzen des Schadenersatzrechtes Ersatz verlangen. Hat der Mieter den Mangel und den dadurch verursachten Schaden nachgewiesen, obliegt es dem Vermieter, sich zu entlasten.

Rechtssatz:

Der Vermieter schuldet die Qualität der Bestandsache während der gesamten Vertragszeit. Fehlt sie, so liegt insoweit Nichterfüllung vor. Erleidet der Mieter dadurch einen Schaden, kann er nach den Grundsätzen des Schadenersatzrechtes Ersatz verlangen. Hat der Mieter den Mangel und den dadurch verursachten Schaden nachgewiesen, obliegt es dem Vermieter, sich zu entlasten.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob662/86; 3Ob532/91; 6Ob505/94 (6Ob1507/94); 7Ob622/94; 2Ob317/98a; 7Ob3/03x; 4Ob86/08p; 3Ob20/09a; 2Ob215/10x; 4Ob176/14g; 1Ob229/14d
Entscheidung:
26.11.1986
Norm:
ABGB §1096 A2
ABGB §1298
MRG §3

Entscheidungstexte