Rechtsprechung

RS0021584

Wenn einer Klage, die auf Bezahlung eines Geldbetrages zur Behebung von Schäden des im Gebrauch des Bestandstückes gestörten Mieters gerichtet ist, nicht entnommen werden kann, dass damit ein Anspruch nach § 8 MG erhoben wird, ist der Rechtsweg zulässig.

Rechtssatz:

Wenn einer Klage, die auf Bezahlung eines Geldbetrages zur Behebung von Schäden des im Gebrauch des Bestandstückes gestörten Mieters gerichtet ist, nicht entnommen werden kann, dass damit ein Anspruch nach § 8 MG erhoben wird, ist der Rechtsweg zulässig.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob106/70; 4Ob86/08p
Entscheidung:
06.05.1970
Norm:
ABGB §1096 E
ABGB §1298
JN §1 DVj1
MG §8
MRG §3 Abs2 Z2