Rechtsprechung

RS0021713

Keine Pflicht zur Durchführung von Vorbereitungsarbeiten vor Vertragsabschluss: Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Vorbereitungsarbeiten durchzuführen und/oder mit der Leistungsherstellung zu beginnen, bevor der Bauvertrag zustandegekommen ist.

Rechtssatz:

Der Auftragnehmer kann nicht dazu verhalten werden, Vorbereitungsarbeiten durchzuführen und/oder mit der Leistungsherstellung zu beginnen, bevor der Bauvertrag zustandegekommen ist.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
3Ob520/88
Entscheidung:
22.06.1988
Norm:
ABGB §1165 A