Der Unternehmer hat das Werk so auszuführen, dass es alle Eigenschaften hat, die ausdrücklich oder vermöge der Natur des Geschäftes stillschweigend bedungen worden sind.
Der Unternehmer hat das Werk so auszuführen, dass es alle Eigenschaften hat, die ausdrücklich oder vermöge der Natur des Geschäftes stillschweigend bedungen worden sind.
Es obliegt dem Unternehmer, das Werk so auszuführen, dass es alle Eigenschaften hat, die ausdrücklich oder vermöge der Natur des Geschäftes stillschweigend bedungen worden sind (hier: Hauseindeckung).
Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
Doblhoffgasse 3/5, 1010 Wien, Austria
T +43 1 405 45 46
T +43 1 406 32 67
F +43 1 406 11 56
E hauptverband@gerichts-sv.org
W www.gerichts-sv.at
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen