Rechtsprechung

RS0021766

Zwar gilt der Unternehmer nach § 1168a ABGB in seinem Bereich grundsätzlich als Sachverständiger, dies schließt jedoch ein Mitverschulden des Bestellers mit ausreichender Sachkenntnis (Etwa vertreten durch einen Sachverständigen) nicht aus, wenn dieser erkennen könnte, dass die dem Unternehmer erteilte Anweisung oder die vereinbarte Arbeitsweise (Bauausführung auf Grund der statischen Unterbemessung) verfehlt ist. Ein Mitverschulden des Bestellers bedingt aber zusätzlich eine Verletzung seiner vertraglichen oder nach der Verkehrsüblichkeit vorliegenden Pflichten oder Obliegenheiten.

Rechtssatz:

In der Regel sieht zwar § 1168a ABGB im Unternehmer einen Sachverständigen, der den Besteller zu beraten hat. Dies schließt aber nicht aus, dass dem Besteller, wenn dieser, vertreten durch einen Sachverständigen, die genügende Sachkenntnis hat, um zu erkennen, dass die dem Unternehmer erteilte Anweisung oder die vereinbarte Arbeitsweise (Bauausführung auf Grund der statischen Unterbemessung) verfehlt ist, ein Mitverschulden anzulasten ist, auch wenn der Bauherr vom Bauunternehmer nicht gewarnt wurde.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob45/68; 4Ob89/71; 2Ob170/71; 1Ob215/73; 8Ob262/75; 5Ob662/80; 7Ob617/80; 1Ob732/82 (1Ob733/82); 1Ob769/83; 1Ob647/84; 1Ob690/84; 8Ob630/84; 7Ob533/88; 6Ob610/88; 7Ob515/91; 9Ob58/97p; 7Ob142/97a; 4Ob283/98s; 10Ob371/98a; 1Ob108/99k; 1Ob278/98h; 3Ob293/00k; 3Ob34/02z; 1Ob137/04k; 5Ob51/04t; 10Ob5/07v; 6Ob229/10k; 4Ob137/11t; 5Ob16/13h; 4Ob88/13i; 1Ob184/13k; 7Ob18/14v; 8Ob75/13g; 3Ob109/14x
Entscheidung:
12.03.1968
Norm:
ABGB §1168a

Entscheidungstexte


8 Ob 45/68 8 Ob 45/68 Entscheidungstext OGH 12.03.1968 8 Ob 45/68

4 Ob 89/71 4 Ob 89/71 Entscheidungstext OGH 19.10.1971 4 Ob 89/71


1 Ob 215/73 1 Ob 215/73 Entscheidungstext OGH 13.03.1974 1 Ob 215/73 Veröff: JBl 1974,477

8 Ob 262/75 8 Ob 262/75 Entscheidungstext OGH 14.01.1976 8 Ob 262/75

5 Ob 662/80 5 Ob 662/80 Entscheidungstext OGH 09.09.1980 5 Ob 662/80

7 Ob 617/80 7 Ob 617/80 Entscheidungstext OGH 13.11.1980 7 Ob 617/80

1 Ob 732/82 1 Ob 732/82 Entscheidungstext OGH 07.02.1983 1 Ob 732/82 nur: In der Regel sieht § 1168a ABGB im Unternehmer einen Sachverständigen, der den Besteller zu beraten hat. (T1) Veröff: RZ 1984/15 S 44



1 Ob 690/84 1 Ob 690/84 Entscheidungstext OGH 16.01.1985 1 Ob 690/84 Veröff: SZ 58/7 = JBl 1985,622